Kam es aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung zu einem längeren Ausfall, sollte der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt professionell und fürsorglich gestaltet werden. Die Wiedereingliederung erfolgt grundsätzlich individuell und stufenweise, um die Belastbarkeit des Mitarbeitenden im Zeitverlauf zu erkennen.
Im Jahr 2016 hat der Nationalrat in diesem Zusammenhang ein Gesetz zum besseren Arbeitseinstieg nach langem Krankenstand beschlossen (Bundesgesetzblatt I Nr. 30/2017). Es umfasst die Möglichkeit für einen schrittweise angelegten Wiedereinstieg, wobei für die maximal ersten sechs Monate die wöchentliche Normalarbeitszeit um höchsten 50% und mindestens 25% reduziert werden darf. Das Modell ist dabei für beide Seiten freiwillig und beruht auf folgenden Voraussetzungen:
Als Führungskraft übernehmen Sie die Rolle eines Wegweisers. Wenn Sie wissen, dass der Krankenstand auf einer psychischen Erkrankung beruht, führen Sie ein informelles Gespräch bzw. nach einem langen Krankenstand ein klärendes Gespräch mit Ihrem/r Mitarbeitenden (siehe „Arten von gesundheitsbezogenen Gesprächen“). Geben Sie Informationen über mögliche AnsprechpartnerInnen, wie bspw. interne ArbeitspsychologInnen, ArbeitsmedizinerInnen, BetriebsrätInnen oder das betriebliche Gesundheitsmanagement weiter.
Achten Sie darauf, Ihren MitarbeiterInnen wertschätzend und aufmerksam entgegenzutreten sowie Unterstützung anzubieten. Bleiben Sie mit den betroffenen Mitarbeitenden in Verbindung. Für die Wiedereingliederung bzw. die Rückkehr aus einem Langzeitkrankenstand, empfehlen wir den unten angeführten Stufenplan zur Gesprächsführung mit Ihrem Mitarbeitenden zu verwenden.
Die Genesung Ihrer/Ihres Mitarbeitenden liegt natürlich nicht in Ihrer Verantwortung. Den Anstoß zur Wiedereingliederung kann sowohl von der/dem betroffenen MitarbeiterIn als auch von Ihnen kommen. Wichtig ist dabei die ausdrückliche Zustimmung von beiden Seiten unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten.
Ein Langzeitkrankenstand speziell in kleinen Teams hat meist auch Auswirkungen auf die anderen Teammitglieder. Meist ist es in der ersten Phase so, dass die Unterstützung für die/den erkrankte/n KollegIn vorbehaltlos zugestimmt wird. Irgendwann wird es aber auch den „gesund Hinterbliebenen“ zu viel und sie merken, dass sie auf Dauer den Verlust der Arbeitskraft nicht bewältigen können. Meist kippt dann das Verständnis und die Stimmung kann sich sogar gegen die erkrankten MitarbeiterInnen richten.
Wichtig ist, diese Problematik als Führungskraft im Blick zu halten, damit die Erschöpfungsdynamik im Team nicht überhandnimmt.
1. Stufe: Willkommensgespräch
Wenn danach alles wieder passt, ist es hier zu Ende und die Wiedereingliederung darf als gelungen bewertet und abgeschlossen werden.
2. Stufe: Job-Personen-Fit Gespräch
Ziel der Wiedereingliederung muss sein, die Passung zwischen den gesundheitlichen Möglichkeiten des Mitarbeitenden und den Arbeitsanforderungen wieder herzustellen. Sollte dies nach einem vereinbarten Zeitraum noch nicht zufriedenstellend geschafft sein, ist es Zeit für ein klärendes Job-Personen-Fit-Gespräch
Wenn danach alles wieder passt, ist es hier zu Ende und die Wiedereingliederung darf als gelungen bewertet und abgeschlossen werden. Sollte dem nicht so sein und die Wiedereingliederung nicht ausreichend gelingen, dann kommt es zur Stufe 3. Für diese Stufe empfehlen wir bereits die Integration von ProfessionistInnen wie Arbeitsmedizin & Arbeitspsychologie.
3. Stufe: Gesundheitsbezogenes Klärungsgespräch
4. Stufe: Neurorientierungsgespräch